



Berlin/Viernheim, Dezember 2010 - Zu den Kürzungen für Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht:
„Menschen dürfen nicht aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden, das sagt unsere Verfassung und die UN-Behindertenrechtskonvention. Die neue Regelbedarfsstufe 3, die die Bundesregierung einführen will, macht aber genau das. Erwerbsunfähige erwachsene Haushaltsangehörige, die in Wohngemeinschaften oder bei den Eltern wohnen, werden beim Arbeitslosengeld II gegenüber Erwerbsfähigen benachteiligt. Letztere bekommen nämlich den vollen Regelsatz, behinderte und erwerbsunfähige Menschen nur pauschal 80% - das sind 68€ weniger als bisher. Das ist eine Diskriminierung, denn selbst mit den behinderungsbedingten Mehrbedarfen haben Menschen mit Behinderung immer noch eine deutlich schlechtere Lebenssituation. Sie können daran selbst meist wenig ändern und deshalb ist eine pauschale Kürzung auf 80%, auch wenn es durchaus in einer Haushaltsgemeinschaft zu Einsparungen kommen kann, ungerecht.
Mit der Reform der Regelsatzermittlung, über die am Tag der Menschen mit Behinderung (3.12.) im Deutschen Bundestag entschieden wurde, muss die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen. Die pauschale Ansetzung der Regelbedarfsstufe 3 mit 80% ist nach meiner Ansicht ungerechtfertigt und nicht verfassungskonform.
Die Regierung argumentiert, behinderte Menschen wären dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen, deshalb könne man eine pauschale Absenkung in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II rechtfertigen. Die Eingliederungshilfe-Leistungen zur Teilhabe und damit die Kommunen könnten nach Ansicht der FDP-Abgeordneten Molitor für verbleibende Bedarfe des behinderten Menschen einspringen. Das ist kompletter Unsinn! Man muss sich doch fragen, ob diese dauerhafte Abhängigkeit vom Gesetzgeber so gewollt wurde, denn wenn Teilhabe und Selbstbestimmung, wie es im Sozialgesetzbuch IX steht, tatsächlich umgesetzt würden, wäre die dauerhafte Abhängigkeit von den Leistungen der Sozialhilfe für die Teilhabe nicht so eine bittere Realität für viele Menschen mit Behinderung. Wir brauchen daher ein eigenständiges Leistungsgesetz für Teilhabe und damit auch eine Herauslösung der Teilhabeleistungen aus der Sozialhilfe sowie deutlich mehr Chancen auf auskömmliche Erwerbseinkommen für die Betroffenen, damit wäre ein großer Schritt hin zu einem menschenwürdigen Leben für Menschen mit Behinderung getan“, so Christine Lambrecht.