



Lambrecht: „Endlich Einsicht der Bundesjustizministerin für längere Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch“
Berlin/Viernheim, November 2010 - Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht hat die Ankündigung von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern auf 30 Jahre zu verlängern, begrüßt. „Das ist ein Teilerfolg. Wir brauchen aber auch die gleichzeitige Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen auf 20 Jahre“, so Lambrecht. „Nur so kann den Opfern wirklich geholfen werden“. Lambrecht hatte eine Anregung unter anderem aus dem Arbeitskreis „Gegen sexuellen Missbrauch im Kreis Bergstraße“ zu einer Gesetzes-Initiative der SPD-Bundestagsfraktion gemacht und eingebracht. Der Arbeitskreis hatte eine Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen gefordert.
„Ich begrüße es, dass sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger für den Vorschlag geöffnet hat, die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche von drei auf dreißig Jahre zu verlängern“, so Lambrecht. „Bedauerlich ist es allerdings, dass die Ministerin zur Frage der strafrechtlichen Verjährung bisher schweigt. Ich hoffe, dass sich auch hier die Einsicht durchsetzt“.
Ein Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion will die strafrechtliche Verjährungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre erhöhen. Dadurch werden sexuelle Missbrauchstaten einheitlich erst mit vollendetem achtunddreißigsten Lebensjahr des Opfers verjähren.
„Die zivilrechtliche Verjährungsfrist wollen wir auf 30 Jahre erhöhen. Damit haben Opfer sexuellen Missbrauchs Gelegenheit, noch bis zur Vollendung ihres einundfünfzigsten Lebensjahres zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen“, so Christine Lambrecht.
„Die bisherigen Verjährungsfristen machen es vielen Opfern unmöglich, die Täter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Denn in Kinderjahren missbrauchte Opfer können so massiv traumatisiert sein, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen“ machte Lambrecht deutlich. „Trauriger Beleg hierfür ist die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle vor allem der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen“.