



Baiersbronn. Die Bezirkstagung der CDU Nordbaden in Baiersbronn hat am Wochende mit überwältigender Mehrheit die Wiedereinführung der Mindestentgeltpunkte gefordert. Die Bezirkstagung beschloss, dass § 262 des SGB VI dahingehend geändert werden soll, dass die darin enthaltene zeitliche Einschränkung“ vor dem 01. Januar 1992“ aufgehoben wird. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer bei einem Stundenlohn von Sieben Euro nach 45 Beitragsjahren heute 590 Euro Rente bekäme. Im Jahre 2030 wären es nach heutigem Recht nur 490 Euro, bei Wiedereinführung der Mindestentgeltpunkte hingegen 735 Euro.
Der CDA Landesvorsitzende Dr. Christian Bäumler erklärte, „wer lange eingezahlt hat, muss im Alter besser dastehen als jemand, der nur kurz oder wenig eingezahlt hat. Wer den Satz "Leistung muss sich lohnen" ernst meint, muss langjährige Beitragszahlung honorieren. Es ist ungerecht in der Grundsicherung alle über einen Kamm zu scheren.“ Die CDA Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung der CDU Nordbaden, denn es besteht dringender Handlungsbedarf um zu verhindern, dass künftige, heute unterdurchschnittlich verdienende Rentner von Altersarmut betroffen sind. Der Chef des Arbeitnehmerflügles Bäumler sagte weiter, die von der CDU Nordbaden beschlossene Regelung dient der Wiederherstellung des Grundsatzes, dass jemand, der sein Leben lang in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, eine Rente oberhalb der Armutsgrenze bekommen muss.